
„Wenn wir hören oder sehen, dass die Kinder hier nach ihren schweren Erkrankungen wieder das Laufen erlernen und langsam zu Kräften kommen, möchten wir nicht einfach nur zusehen, sondern ganz konkret mithelfen.“ so Sascha Gluth.
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„Auch ich helfe mit und bitte Sie um Ihr Vertrauen und Ihre Spende.“ Ralf Lindermann alias Dr. Max Henning aus der ZDF-Serie „Unser Charly“ unterstützt die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg seit ihrer Eröffnung.
Nur miteinander kann es gelingen
Um mehr schwerkranken Kindern und Jugendlichen die notwenige Rehabilitation zu ermöglichen, möchte unsere Kindernachsorgeklinik ein neues Haus mit ca. 135 Betten in der Nähe von Berlin bauen. Nach dem Vorbild der Nachsorgeklinik Tannheim, die 1997 mit Hilfe der Deutschen Kinderkrebsnachsorge im Schwarzwald eröffnet wurde, soll diese neue Rehaklinik zur ersten Adresse für Nachsorgebehandlungen in den neuen Bundesländern werden und das Konzept der Familienorientierten Nachsorge mit allen therapeutischen Möglichkeiten umsetzen.
01. November 2009 - Wechsel in der Geschäftsführung
Petra Bierwirth
Wechsel in der Geschäftsführung
Zum 1. November 2009 übernahm Petra Bierwirth die Geschäftsführung der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg. Sie war Mitglied im Deutschen Bundestag und dort Vorsitzende des Umweltausschusses. "Nach 15 Jahren Politik war es an der Zeit etwas Neues zu beginnen", betont sie mit Blick auf ihre neue Aufgabe.
Die Grundlage für ihre Arbeit ist die Familienorientierte Rehabilitation (FOR), die sie bereits im Rahmen ihrer politischen Arbeit kennengelernt hat. Mit der Übernahme der Leitung der KNKBB kann Petra Bierwirth ihr Wissen und ihre Erfahrungen nun konkret vor Ort umsetzen.

Bei der Schlüsselübergabe, von links: Roland Wehrle, Petra Bierwirth, Chefarzt Joachim von der Beek
Kindernachsorgeklinik
Berlin-Brandenburg
gemeinnützige GmbH
Bussardweg 1
16321 Bernau-Waldsiedlung
Tel.: 03338 - 908020
Fax: 03338 - 908039
info.ru@knkbb.de
Eine familienorientierte Rehabilitation in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg muss bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Es ist ein ärztlich-psychosoziales Gutachten mit Begründung für die Einbeziehung aller Familienmitglieder erforderlich.
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